Zu beachten ist zudem, dass der Beschuldigte gemäss Gutachten eine überdauernde Bereitschaft zu fremdaggressiven bzw. zu antisozialen Handlungen und kein Problembewusstsein bezüglich Cannabiskonsum hat, wobei der regelmässige Konsum psychotroper Substanzen bzw. eine bestehende Suchtproblematik das Risiko von fremdaggressiven Handlungen erhöht und auch ein Zusammenhang besteht zwischen Cannabiskonsum und psychotischer Dekompensation (pag. 541). Vom Beschuldigten geht demnach eine moderat bis hohe Gefahr aus, dass er während einer eskalierenden Konfliktsituation gegenüber einer anderen Person gewalttätig wird, wobei es auch zu schweren Gewalthandlungen kommen kann.