Für den Beschuldigten kommt vorliegend hinzu, dass er bereits gut zehn Jahre lang immer wieder fürsorgerisch untergebracht war und dabei Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zwangsweise Behandlungen erlebte. Es ist nachvollziehbar, dass der Beschuldigte, dies als «geraubte Zeit» empfindet und frustriert, traurig und wütend ist über diese Eingriffe in seine Freiheit. Demgegenüber steht das Interesse der Gesellschaft an einer Behandlung des Beschuldigten. Wie bereits ausgeführt, besteht beim Beschuldigten gemäss Gutachten eine sehr hohe Gefahr für erneute Drohungen und Konsum von Betäubungsmitteln sowie eine hohe Rückfallgefahr für erneute Tätlichkeiten oder Diebstähle (pag.