1442 ff.). Insbesondere aus den edierten KESB-Akten geht hervor, dass sich bei den betreuenden und pflegenden Institutionen und Behörden teilweise eine gewisse Ratlosigkeit breitmachte, zumal sich kaum mehr Institutionen finden liessen, die bereit waren, den Beschuldigten aufzunehmen. Die nunmehr langjährige Erfahrung mit dem Beschuldigten zeigt somit, dass es in der aktuellen Dynamik nicht möglich ist, die notwendige langfristige Stabilisierung in einem zivilrechtlichen Setting zu erreichen.