Aber da stelle sich die Frage, wo und unter welchem zivilrechtlichen Titel das in einer geschlossenen Institution und einem langen Zeitraum möglich sei (pag. 1027 Z. 22). Wie bereits erwähnt, befindet sich der Beschuldigte seit rund 10 Jahren in psychiatrischer Behandlung, zu einem grossen Teil im Rahmen von fürsorgerischen Unterbringungen. Es wurden dabei zahlreiche Settings ausprobiert von Klinik, geschlossener Abteilung, Behandlung zu Hause, Wohnheimen, Gefängnisaufenthalten bis hin zum Versuch, den Beschuldigten ohne weitere Betreuung zu entlassen.