Es besteht daher hinreichendes Potential, beim Beschuldigten innerhalb von fünf Jahren eine Stabilisierung zu erreichen, welche die Gefahr für die Begehung weiterer und insbesondere schwerer Gewaltdelikte deutlich reduzieren kann. Damit gehen die Erfolgsaussichten trotz der erwähnten Unsicherheit über eine lediglich vage, theoretische Erfolgsmöglichkeit hinaus, zumal gerade nicht erforderlich ist, dass sich der Beschuldigte nach einem Behandlungszeitraum von fünf Jahren selbständig in Freiheit bewegen kann.