Seine bisweilen resolute Ablehnung der Massnahme ist in diesem Kontext zu verstehen. Aufgrund seiner teilweise positiven Äusserungen sowie aufgrund der zumindest nicht ausgeschlossenen Möglichkeit, eine Therapiemotivation zu erarbeiten, ist die vom Bundesgericht geforderte minimale Motivierbarkeit gegeben. In der Gesamtschau sind die Erfolgsaussichten einer stationären Massnahme mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. So gab med. pract. X.________ an, es könne nach ungefähr zwei Jahren sinnvoll beurteilt worden, ob tatsächlich Erfolgsaussichten bestehen würden (pag. 1473 Z. 32). Der Erfolg einer solchen Massnahme ist demnach im aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert.