Dafür sprechen auch der jeweils anfängliche Optimismus und die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten beim Eintritt in eine neue Institution sowie seine Äusserungen, wonach er sich helfen lassen wolle, auf die Hilfe von anderen angewiesen sei und eine stationäre Massnahme als sein Schicksal annehmen würde. Schliesslich ist in diesem Zusammenhang zu wiederholen, wie ambivalent und widersprüchlich seine Selbsteinschätzung bisweilen ist, was sich nicht zuletzt auch in seiner Schuldunfähigkeit aufgrund von fehlender Einsichtsfähigkeit niedergeschlagen hat.