X.________ zwar sehr fraglich, demnach aber nicht ausgeschlossen, dass eine basale Motivation für eine Behandlung mit dem Beschuldigten erarbeitet werden kann. Dafür sprechen auch der jeweils anfängliche Optimismus und die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten beim Eintritt in eine neue Institution sowie seine Äusserungen, wonach er sich helfen lassen wolle, auf die Hilfe von anderen angewiesen sei und eine stationäre Massnahme als sein Schicksal annehmen würde.