Es ist sodann unbestritten, dass der Beschuldigte behandlungsbedürftig ist und in den bisherigen, fast ausschliesslich offenen Settings eine längerfristig erfolgreiche Behandlung nicht möglich war. Mitursächlich für diese fehlenden Erfolge waren die regelmässigen Entweichungen des Beschuldigten, die mit einer Absetzung der Medikamente, Drogenkonsum, Dekompensation und aggressivem Verhalten einhergingen und eine Stabilisierung des Beschuldigten verunmöglichten. Indes wurde im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im hochstrukturierten Setting der geschlossenen Abteilung der AJ.________(Klinik) von einer positiven Entwicklung berichtet.