Der Beschuldigte lehnt die medikamentöse Behandlung seiner psychiatrischen Erkrankung weitgehend ab und entweicht regelmässig aus den betreuenden Institutionen. Das Absetzen von Medikamenten in Kombination mit dem Konsum von Betäubungsmitteln führt innerhalb von kurzer Zeit zu einer Dekompensation sowie auffälligem und aggressivem Verhalten, was wiederum Polizeieinsätze, Zwangsmedikationen und erneute psychiatrische Unterbringungen auslöst.