70 vier Jahren vielleicht ein betreutes Wohnen möglich wird. Die strafrechtlich massgebliche Gefahr von Straftaten besteht beim Beschuldigten in der Eskalation, die aus der Kombination von hoher Wahndynamik, Drogenkonsum, Malcompliance und reduzierter Impulskontrolle entsteht, wenn der Beschuldigte in für ihn frustrierende Situationen gerät. Aktuell entstehen solche Situationen regelmässig: Der Beschuldigte lehnt die medikamentöse Behandlung seiner psychiatrischen Erkrankung weitgehend ab und entweicht regelmässig aus den betreuenden Institutionen.