Im Rahmen einer strafrechtlichen stationären Massnahme steht nicht die Heilung der psychiatrischen Erkrankung im Vordergrund, sondern die Reduktion der Gefahr von Straftaten im Zusammenhang mit der psychischen Störung. Es ist im Hinblick auf die Eignung einer Massnahme somit unerheblich, dass eine vollständige Heilung von der paranoiden Schizophrenie nach Ansicht von med. pract. X.________ nicht realistisch ist, sondern – bei erfolgreicher Therapie und gutem Verlauf – in