Der Beschuldigte habe an der heutigen Verhandlung einen gemässigteren, positiveren Eindruck gemacht. Dies ändere an seiner Prognose grundsätzlich nichts, aber es sei ein Hinweis darauf, dass der Beschuldigte grundsätzlich gut reagiere auf ein enges, eng betreutes Setting (pag. 1472 Z. 22). Bei den Erfolgsaussichten einer stationären Massnahme müsse man angesichts der bisherigen Behandlung, die eher wenige Erfolge gebracht habe, leider sehr zurückhaltend sein. Man könne nicht sagen, dass eine Behandlung garantiert, oder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein werde. Aber das heisse nicht, dass man keine Hoffnung zu haben brauche.