Die Behandlung müsse auf jeden Fall in einem strikt geschlossenen Setting beginnen. Wie rasch in ein gelockertes Setting gewechselt werden könne, könne man aus heutiger Sicht nicht abschätzen (pag. 1471 Z. 35). Die im Gutachten angegebene Aufenthaltsdauer von 18 bis 24 Monaten beziehe sich auf ein strikt geschlossenes Setting (pag. 1471 Z. 45). Danach müsste nochmals eine Behandlung von ca. zwei Jahren in einem gelockerten Rahmen stattfinden (pag. 1473 Z. 40). Der Beschuldigte habe an der heutigen Verhandlung einen gemässigteren, positiveren Eindruck gemacht.