So führte er aus, die eigentliche Herausforderung im Fall des Beschuldigten sei der Übergang vom geschlossenen in das offenere Setting, in dem es rasch zu Regelverstössen, der Absetzung von Medikamenten und in der Folge zu fremdaggressiven Handlungen komme. Für ihn sei eine Institution sinnvoll, in der relativ schnell vom geschlossenen zu einem geöffneten Rahmen gelockert werden könne, wo der Beschuldigte aber auch schnell wieder zurückversetzt werden könnte, wenn sich der Zustand verschlechtere (pag. 1470 Z. 19 und Z. 36). Die Behandlung müsse auf jeden Fall in einem strikt geschlossenen Setting beginnen.