69 schlecht (pag. 1027 Z. 3). Bei einer erfolgreichen Therapie und einem guten Verlauf könne man den Beschuldigten in vier Jahren vielleicht in einem betreuten Wohnen sehen (pag. 1027 Z. 16). Oberinstanzlich hat der Gutachter seine bisherigen Einschätzungen zum einen bestätigt, zum anderen jedoch auch um einige relevante Aspekte ergänzt. So führte er aus, die eigentliche Herausforderung im Fall des Beschuldigten sei der Übergang vom geschlossenen in das offenere Setting, in dem es rasch zu Regelverstössen, der Absetzung von Medikamenten und in der Folge zu fremdaggressiven Handlungen komme.