23. Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte gab sowohl erst- als auch oberinstanzlich ausführliche Antworten, in denen er seine teilweise bereits aus den Akten und früheren Einvernahmen bekannten Ideen und Vorstellungen erklärte und wiederholte (etwa zu den Themen Rassismus, Weltfriede, Glaube, Wahrheit, Feinde). Dabei fiel er zumindest in der oberinstanzlichen Einvernahme durch sein ruhiges und grossteils freundliches Gesprächsverhalten auf, das teilweise im Widerspruch stand zum Inhalt des Gesagten. So etwa, als er auf seine «Feinde» angesprochen wurde und angab: «Eigentlich nicht der Rede wert.