Aktuell ist gegen den Beschuldigten zudem ein neues Verfahren hängig wegen geringfügigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs. Gegen den entsprechenden Strafbefehl vom 22. September 2022 hat der Beschuldigte Einsprache erhoben (pag. 1448 ff.). Zusätzlich ist aktenkundig, dass zweimal ein Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und weiteren Delikten eingestellt wurde, weil der Beschuldigte nicht schuldfähig und eine Massnahme nicht verhältnismässig sei (14. Februar 2018: Vorakten pag. 372 ff.; 16. November 2015: Vorakten pag. 481 und pag.