1434). - Mit Strafbefehl vom 3. Juli 2017 wurde der Beschuldigte wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Drohungen und Versuche, mit einem Kopfstoss auf einen Polizisten loszugehen), Beschimpfung desselben Polizisten, Hinderung einer Amtshandlung (Versuch, sich einer Personenkontrolle zu unterziehen), Übertretung des BetmG (Konsum) und Widerhandlung gegen das KStrG durch Verweigerung der Namensangabe verurteilt (Vorakten pag. 420 ff.). - Am 12. Oktober 2018 erliess die Staatsanwaltschaft AV.