Mit Strafbefehl vom 16. November 2015 wurde er wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) durch Cannabiskonsum schuldig erklärt (Vorakten pag. 564). - Mit Strafbefehl vom 20. September 2016 wurde der Beschuldigte wegen Diebstahls, Drohung und Beschimpfung gegenüber einer privaten Drittperson, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung (Einbruch ins AU.________) verurteilt (Vorakten pag. 478 ff.). - Am 23. Mai 2017 wurde er mittels Strafbefehl wegen einfachen Diebstahls, Sachbeschädigung und Übertretung des BetmG (Konsum) verurteilt (pag.