64 nichts mit dem Verhalten des Beschuldigten zu tun und es sei in letzter Zeit gut gegangen (pag. 1372 ff.). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde von der Y.________(Klinik) ein aktueller Bericht eingeholt, der in der korrigierten Version vom 2. Februar 2023 datiert (pag. 1442 ff.). Darin wurde berichtet, der Beschuldigte sei zunächst freundlich und angepasst gewesen. Ende November habe er eine Blinddarmoperation vornehmen lassen müssen.