Und wie seine Familie ihr richtigerweise mitgeteilt habe, wäre er schon lange wieder ein freier Mann, wenn er jemanden erschlagen hätte und er dafür ins Gefängnis gekommen wäre (pag. 1297). Mit dieser E-Mail wollte die Beiständin ihr «grosses Unbehagen betreffend diese Situation» ausdrücken (pag. 1296). Aus der Telefonnotiz vom 4. August 2022 sowie dem Bericht des L.________(Klinik) vom selben Datum geht hervor, dass sich der Beschuldigte wieder im L.________(Klinik) aufhielt und die Situation vom betreuenden Oberarzt als «je länger je schwieriger» eingeschätzt wurde. Der Beschuldigte lasse die Depotmedikation zu, habe aber andere Medikamente nicht eingenommen.