1280 ff.). In einer E-Mail vom 4. Juli 2022 teilte die Beiständin des Beschuldigten gegenüber der KESB ihre Ansicht mit, wonach es nicht mehr zu verantworten sei, den Beschuldigten weiterhin in der Klinik «zu parkieren». Sie gehe davon aus, dass ein Teil seiner Verhaltensauffälligkeiten nicht nur seiner Krankheit, sondern auch dem jahrelangen Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik geschuldet sei. Und wie seine Familie ihr richtigerweise mitgeteilt habe, wäre er schon lange wieder ein freier Mann, wenn er jemanden erschlagen hätte und er dafür ins Gefängnis gekommen wäre (pag.