In diesem Zusammenhang informierte die Beiständin des Beschuldigten die KESB in einer E-Mail vom 28. Juni 2022, der Beschuldigte sei im W.________(Institution) nicht mehr tragbar und werde wieder ins L.________(Klinik) gebracht. Es sei unklar, ob der W.________ überhaupt bereit sei, ihn noch einmal zu nehmen. Sie habe dem Verteidiger mitgeteilt, dass eventuell ein vorzeitiger Massnahmeantritt ins Auge gefasst werden müsse. Sie habe keine Idee mehr, welche Institution sie noch anfragen könnten. Zudem sei davon aus-