Er verhielt sich überwiegend freundlich und angepasst. In einer Dekompensation, Überforderung und Belastung zeigte er jedoch ein agitiertes bis aggressives Verhalten gegenüber Mitarbeitenden und/oder Bewohnenden (pag. 1217 f. und pag. 1254 f.). Ab Mai 2022 kam es wieder mehrfach zu Aufenthalten im L.________(Klinik) (pag. 1261). In diesem Zusammenhang informierte die Beiständin des Beschuldigten die KESB in einer E-Mail vom 28. Juni 2022, der Beschuldigte sei im W.________(Institution) nicht mehr tragbar und werde wieder ins L.________(Klinik) gebracht.