Im Bericht des L.________(Klinik) vom 24. Januar 2022 wurde im Hinblick auf dessen Übertritt in den W.________(Institution) festgehalten, der Beschuldigte habe im Vergleich zu vorgängigen Aufenthalten Fortschritte gemacht. Mit klaren Settingvorgaben und einer engen Therapievereinbarung sei der Beschuldigte gut führbar (pag. 1182). Im W.________(Institution) war der Beschuldigte zunächst oft abgängig, was zu Ausschreibungen führte. Er verhielt sich überwiegend freundlich und angepasst.