Der Beschuldigte sprenge mit seinem Verhalten den Rahmen der Allgemeinpsychiatrie. Die ständigen Sachbeschädigungen, die wegen des Beschuldigten erfolgten Personalkündigungen und die enormen Kosten für Polizeirückführungen aus M.________ würden dringend eine alternative Lösung nötig machen (beigezogene Akten der KESB bis 31. Dezember 2020). Im psychiatrischen Gutachten von Dr. med. AS.________ des L.________(Klinik) vom 10. September 2020 findet sich einerseits ein eindrücklicher Überblick über die zu diesem Zeitpunkt 21 Aufenthalte des Beschuldigten im L.________(Klinik) sowie eine Zusammenfassung der bisherigen Situation.