Gesamthaft sei aufgrund der Entweichungen und des Drogenkonsums trotz Depotmedikation eine schleichende Verschlechterung zu konstatieren. Eine weiterführende stationäre Behandlung sei indiziert, weshalb das L.________(Klinik) aufgrund des wiederholt fremdaggressiven Verhaltens (Attacke und Todesdrohung gegenüber männlichem Personal, Drogenkonsum auf der Station, Übergriffe auf mehrheitlich männliche Patienten) die Weiterführung der ordentlichen fürsorgerischen Unterbringung beantrage. Der Beschuldigte sprenge mit seinem Verhalten den Rahmen der Allgemeinpsychiatrie.