312 ff.). Aus der telefonischen Anhörung vom 23. Juni 2020 geht hervor, dass das L.________(Klinik) eine alternative Unterbringungslösung für dringend nötig hielt und klarstellte, das L.________(Klinik) sei kein «Dauerwohnheim». Der Beschuldigte sei während seines Aufenthaltes regelmässig entwichen, eine Gruppenintegration habe sich schwierig gestaltet. Sein Zustandsbild habe sich nur kurzfristig und vorübergehend verbessert. Gesamthaft sei aufgrund der Entweichungen und des Drogenkonsums trotz Depotmedikation eine schleichende Verschlechterung zu konstatieren.