vollständig: beigezogene Akten der KESB ab Oktober 2017 bis Dezember 2019). Im Entscheid der KESB vom 13. Januar 2020 wird ein Vorfall auf der AJ.________(Klinik) beschrieben, bei welchem der Beschuldigte versucht habe, sich mit der Tagesdecke und Trainerhosen zu erwürgen und mit Suizid gedroht habe. Als er sich beruhigt habe, habe er sich von der Suizidalität distanziert und erklärt, er habe nicht sterben, sondern seinen Unmut bekunden wollen. Er wolle ins L.________(Klinik) zurückverlegt werden, weil er von dort aus seine Freundin besuchen könne (pag. 312 ff.).