Am 13. August 2019 fand während des Haftaufenthalts im Kanton M.________ der bereits erwähnte runde Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der KESB, der Staatsanwaltschaft, der BVD, der Polizei, der AQ.________ sowie des Sozialdiensts statt. Neben den bereits erwähnten Diskussionspunkten (siehe Ziff. II.10 oben) prognostizierte die anwesende Psychologin der AQ.________, die Wahnvorstellungen des Beschuldigten würden sich verschlimmern bis zur Ausübung von (schwerer) Gewalt, wenn er weiterhin eine Behandlung und seine Medikamente verweigere (Seite 1 und 3: pag. 60 f., Seite 2: pag. 986; vollständig: beigezogene Akten der KESB ab Oktober 2017 bis Dezember 2019).