Im Hinblick auf die Fremdgefährdung werde ein hohes Potential im Rahmen der psychotischen Phasen als gegeben gesehen. Der Beschuldigte fühle sich auf der einen Seite verfolgt und bedroht, auf der anderen Seite bestünden gleichzeitig religiös geprägte Grössenideen mit teils missionarischem Charakter und ein weitgehend geordneter Gedankengang, so dass ein hohes Handlungsrisiko mit Vollzug der Ideen durchaus möglich sei (beigezogene Akten der KESB ab Oktober 2017 bis Dezember 2019). Zwei Monate später, am 10. April 2018, berichtete die AJ.________(Klinik), der Zustand des Beschuldigten habe sich verbessert.