Eine Vollremission sei schwer erzielbar (beigezogene Akten der KESB bis 31. Dezember 2020). Im Bericht der AJ.________(Klinik) der AQ.________ vom 8. Februar 2018 wurde die Einschätzung wiederholt, wonach insbesondere die im L.________(Klinik) ausgesprochenen Todesdrohungen gegenüber dem behandelnden Oberarzt und der Pflege im L.________(Klinik) zuletzt völlig aus dem Ruder gelaufen seien. Der Beschuldigte stelle wiederholt eine Gefahr für Mitpatienten dar.