Im Gutachten des L.________(Klinik) vom 14. Januar 2014 wurde von einem Versuch berichtet, auf externen Druck und Fremdbestimmung zu verzichten und den Beschuldigten aus der fürsorgerischen Unterbringung zu entlassen, um ihm zuzugestehen, sich in dieser Situation zu bewähren (pag. 328 ff.). Aus dem Entscheid des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts vom 1. April 2013 [recte 2014] geht hervor, dass dieser Versuch deutlich scheiterte und der Beschuldigte schon wenige Tage später wieder hospitalisiert wurde, weil er die Medikation abgesetzt hatte und eine akute psychotische Dekompensation zeigte (beigezogene Akten der KESB bis 30. September 2017). Im Gutachten der AQ.