Dabei äussere er nach wie vor Drohungen, unter anderem, er werde dem Oberarzt den Bauch aufschlitzen. Die Pflege habe bei einer Durchsuchung des Zimmers des Beschuldigten zwei Stellmesser gefunden mit einer Klingenlänge von ca. 12 cm (beigezogene Akten der KESB bis 30. September 2017). Im Gutachten des L.________(Klinik) vom 14. Januar 2014 wurde von einem Versuch berichtet, auf externen Druck und Fremdbestimmung zu verzichten und den Beschuldigten aus der fürsorgerischen Unterbringung zu entlassen, um ihm zuzugestehen, sich in dieser Situation zu bewähren (pag.