59 der Beschuldigte leide an einer schweren psychischen Erkrankung mit psychotischer Symptomatik. In diesem Bericht wird zudem ein Vorfall erwähnt, bei dem der Beschuldigte gedroht habe, einem Mitpatienten etwas anzutun (pag. 325). Am 26. Februar 2013 berichtete das L.________(Klinik) der KESB V.________, der Beschuldigte sei von einer offenen auf eine geschlossene Station verlegt worden, nachdem er auf der offenen Station wiederholt entwichen sei, sich nicht an Abmachungen gehalten, die Medikation verweigert und wiederholt Gewalt angedroht habe.