Die Ausführungen von med. pract. X.________ sowohl in den schriftlichen Gutachten als auch an den gerichtlichen Befragungen sind nachvollziehbar begründet und stringent. Der Gutachter nahm Bezug sowohl auf die dokumentierten Unterlagen als auch auf die aktuellen Entwicklungen. Seine Einschätzungen erscheinen beim Abgleich mit der ganzen Vorgeschichte und den zahlreichen weiteren ärztlichen Einschätzungen in den Akten stimmig (siehe sogleich Ziff.