Der Gutachter wurde daraufhin auf die Vorgeschichte des Beschuldigten angesprochen, aus der erkennbar sei, dass dieser seit Jahren regelmässig unter anderem Morddrohungen ausspreche, diese jedoch zum Glück noch nie in die Tat umgesetzt habe. Auf die Frage, ob sich daraus etwas zu Gunsten des Beschuldigten ableiten lasse oder ob dies mehr dem Zufall zu verdanken sei, gab er an, er denke nicht, dass der Beschuldigte ernsthaft schwere Gewalttaten, schwere Körperverletzungen oder gar Tötungsdelikte, beabsichtige. Er sehe dafür die Gefahr als relativ gering an, das wäre «wirklich der Worstcase».