Der Beschuldigte habe an der heutigen Verhandlung einen gemässigteren, positiveren Eindruck gemacht. Dies ändere an seiner Prognose grundsätzlich nichts, aber es sei ein Hinweis darauf, dass der Beschuldigte grundsätzlich gut auf ein enges, eng betreutes Setting reagiere (pag. 1472 Z. 22). Der Gutachter wurde daraufhin auf die Vorgeschichte des Beschuldigten angesprochen, aus der erkennbar sei, dass dieser seit Jahren regelmässig unter anderem Morddrohungen ausspreche, diese jedoch zum Glück noch nie in die Tat umgesetzt habe.