pract. X.________ diese Möglichkeit. Er führte jedoch weiter aus, der Beschuldigte könnte in einem strikt geschlossenen und sehr eng betreuten Setting lernen oder trainieren, mit solchen Situationen umzugehen (pag. 1472 Z. 9). Seine Einschätzung zur Rückfallgefahr betreffend Gewaltdelikte und schwere Gewaltdelikte aus der erstinstanzlichen Einvernahme, bestätigte der Gutachter (pag. 1472 Z. 17). Der Beschuldigte habe an der heutigen Verhandlung einen gemässigteren, positiveren Eindruck gemacht.