1469 Z. 31). Auf die Beobachtung der Vorsitzenden, wonach der Beschuldigte zuerst in den jeweiligen Institutionen gut starte, es jedoch nach kurzer Zeit zu Problemen wegen des Verhaltens des Beschuldigten komme und die Institution gewechselt werden müsse, gab er an: Die eigentliche Herausforderung im Fall des Beschuldigten sei die Öffnung des Rahmens. Wenn man ihm mehr Freiheiten gebe, komme es relativ schnell zu Grenzüberschreitungen, zu Regelverstössen, wahrscheinlich auch dazu, dass er die Medikamente nicht wie vereinbart einnehme, und in der Folge zu fremdaggressiven Handlungen.