1471 Z. 3). Auf Vorhalt des aktuellsten Verlaufsberichts der Y.________(Klinik) vom 2. Februar 2023 führte med. pract. X.________ aus, es sei offensichtlich sehr schwierig, eine gewisse Stabilität zu erreichen beim Beschuldigten. Aus psychiatrischer Wahrnehmung sei er sehr labil, könne Konfliktsituationen und für ihn frustrierende Situationen nicht adäquat verarbeiten und reagiere dann mit Drohungen und Aggressionen. Die Bewertungen im Bericht seien nachvollziehbar; dieser sei nicht überraschend (pag. 1469 Z. 31).