56 auch mit Drogenkonsum verbunden seien und das werfe die Therapie immer wieder zurück auf null (pag. 1027 Z. 28). Konfrontiert mit den positiven Aussagen des Beschuldigten zu seinem aktuellen Aufenthalt in AP.________ gab med. pract. X.________ an, es brauche die Einschätzung der Behandler. Die Selbsteinschätzung des Beschuldigten sei zu wenig, um an den Einschätzungen im Gutachten etwas zu ändern (pag. 1028 Z. 7).