1027 Z. 16). Um die Rückfallgefahr des Beschuldigten zu bannen, könne eine Alternative sein, ihn unter einem zivilrechtlichen Titel zu platzieren, aber da stelle sich die Frage, wo und unter welchen zivilrechtlichen Titel das in einer geschlossenen Institution und einem langen Zeitraum möglich sei (pag. 1027 Z. 22). Wenn die Institution nicht geschlossen sei, werde der Beschuldigte immer wieder fliehen. Das habe er auch in K.________ permanent gemacht. Es habe immer wieder Entweichungen gegeben, die dann