Es gebe grundsätzlich Behandlungsmöglichkeiten und durch eine erfolgreiche Therapie könne der Gefahr von erneuten deliktischen Handlungen begegnet werden. Die Möglichkeiten, den Beschuldigten erfolgreich zu behandeln, seien allerdings als deutlich eingeschränkt anzusehen. Es könne nur ein längerer Aufenthalt in einem strikt geschlossenen stationären Setting in einer forensisch-psychiatrischen Klinik oder einer forensisch geleiteten Institution in Frage kommen (pag. 557). Der Beschuldigte sei nicht bereit, sich einer solchen Behandlung zu unterziehen.