Es sei eine Aufenthaltsdauer von etwa 18 bis 24 Monate erforderlich (pag. 553). Es sei sehr fraglich, ob es beim Beschuldigten wenigstens ansatzweise gelingen könne, eine basale Motivation für eine stationäre Behandlung zu etablieren. Seine deutlich eingeschränkte Frustrationstoleranz und kaum gegebene Konfliktfähigkeit beeinträchtige seine Gruppenfähigkeit ganz erheblich, was sich häufig im Rahmen einer Klinik bzw. Institution stark negativ auf die Möglichkeiten der Behandlung auswirke.