Zum besseren Verständnis wird an dieser Stelle lediglich wiederholt, dass beim Beschuldigten gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten vom 8. Juni 2020 ein überdauerndes psychotisches Zustandsbild mit wahnhaft-paranoiden Symptomen vorliegt, welches die Beurteilung der Realität überdauernd und auch tatzeitaktuell für den Beschuldigten erheblich erschwert bzw. deutlich stört. Die Einsichtsfähigkeit im Hinblick auf das Unrecht der ihm vorgehaltenen fremdaggressiven Handlungen ist nicht vorhanden (pag. 548).