Dabei spuckte er AL.________ ins Gesicht und traf ihn mit dem Fuss am linken Unterarm, was zu mehreren Blutergüssen beim Polizisten führte. Schliesslich gelang es der Polizei, den Beschuldigten auf dem Bett zu fixieren. 18.3 Rechtliche Würdigung 18.3.1 Theoretische Grundlagen Für die Ausführungen zu den Tatbeständen wird auf das bereits Gesagte verwiesen (Ziff. 11.3.1, Ziff. 14.3.1 und Ziff. 17.3.1 oben) sowie auf die ergänzenden Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1151, S. 55 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 18.3.2 Subsumtion Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte