In den Akten finden sich keine Hinweise auf eine solche Medikation; weder in den schriftlichen Berichten noch in den Befragungen der beiden Polizisten. T.________ gab auf die direkte Frage an, soweit er sich erinnern könne, habe es zumindest unmittelbar danach keine Spritze gegeben. Ob später, wisse er nicht (pag. 1024 Z. 8 f.). Ob es im Anschluss an den vorliegenden Vorfall zum Einsatz einer Spritze kam, kann gestützt auf diese Aussagen nicht eruiert werden. Fest steht hingegen, dass beim Einsatz der Polizei entgegen der Darstellung der Verteidigung nicht die Verabreichung von Medikamenten im Vordergrund stand.