47 anzeige eine im Vergleich zu früheren Vorfällen besondere Grenzverletzung durch den Beschuldigten war. Gestützt darauf ist für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte T.________ und AL.________ anspuckte und gegen die Polizisten trat, wobei er AL.________ mit der Spucke im Gesicht und mit dem Tritt am Unterarm erwischte. Die Spuckattacke gegen T.________ erfolgte gemäss übereinstimmender Angaben beider Polizisten vor der Arretierung, das Spucken und der Tritt gegen AL.________ während der Arretierung.